KI-gestützte Arbeitszeugnisse nach Schweizer Recht. Individuell formuliert, rechtlich korrekt, sofort einsatzbereit.
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Frau Anna Berger hat die ihr übertragenen Aufgaben stets mit grossem Engagement und ausgeprägtem Fachwissen erfüllt.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dauert im Schnitt 2 Stunden. Bei 20 Mitarbeitenden pro Jahr sind das 40 verlorene Stunden.
Falsche Formulierungen können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die Gratwanderung zwischen Wohlwollen und Wahrheitspflicht ist anspruchsvoll.
Herkömmliche Tools setzen auf vorgefertigte Textbausteine. Das Ergebnis: Zeugnisse, die sich alle gleich lesen und unpersönlich wirken.
SmartZeugnis macht es anders.
Unsere KI schreibt individuelle Arbeitszeugnisse, die sich lesen, als wären sie von einem erfahrenen HR-Profi verfasst. Keine Textbausteine. Keine Copy-Paste-Zeugnisse.
Von der Erfassung bis zum fertigen PDF — ein durchgängiger Workflow, der Ihre Zeit respektiert.
Jedes Zeugnis wird individuell formuliert — basierend auf Ihren Angaben zu Leistung, Verhalten und Kompetenzen. Kein Zeugnis gleicht dem anderen.
Unsere KI kennt die Schweizer Rechtsprechung zu Arbeitszeugnissen. Von der korrekten Struktur bis zur wohlwollenden Formulierung — alles rechtskonform.
Mitarbeiterdaten eingeben, Leistung beurteilen, Zeugnis generieren. Was früher Stunden dauerte, erledigen Sie jetzt in wenigen Minuten.
Laden Sie Ihr fertiges Zeugnis als PDF oder Word-Dokument herunter. Bereit zum Drucken, Versenden oder Weiterbearbeiten.
In drei Schritten zum fertigen Arbeitszeugnis.
Geben Sie die Personalien und die Stellenbezeichnung des Mitarbeitenden ein.
Bewerten Sie Kompetenzen wie Arbeitsleistung, Fachkenntnisse und Sozialverhalten auf einer einfachen Skala.
Unsere KI erstellt ein individuelles, rechtskonformes Arbeitszeugnis. Bearbeiten und exportieren Sie es nach Belieben.
Starten Sie kostenlos mit 2 Arbeitszeugnissen.
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Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeugnissen nach Schweizer Recht — und wie SmartZeugnis hilft.
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. In der Schweiz haben Arbeitnehmende nach OR Art. 330a Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung sowie zur Leistung und zum Verhalten enthält. Das Zeugnis dient als wichtigstes Referenzdokument bei Bewerbungen.
Ein qualifiziertes Schweizer Arbeitszeugnis muss folgende Elemente enthalten: Personalien des Arbeitnehmenden, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, genaue Stellenbezeichnung und Beschreibung der Aufgaben, Beurteilung der Arbeitsleistung und fachlichen Kompetenzen, Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden, sowie optional den Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Abgeschlossen wird es mit Datum und Unterschrift des Arbeitgebers.
Ein Arbeitszeugnis wird beim Austritt aus einem Unternehmen ausgestellt. Ein Zwischenzeugnis hingegen kann während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden — z.B. bei einem internen Stellenwechsel, für Bewerbungen oder nach einem Vorgesetztenwechsel. Das Zwischenzeugnis ist grammatikalisch im Präsens oder in einer besonderen Form formuliert, die die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses signalisiert ('... war und ist ...'). SmartZeugnis unterstützt beide Zeugnisformen.
Schweizer Arbeitszeugnisse folgen einer eigenen 'Zeugnissprache'. Bestimmte Formulierungen haben festgelegte Bedeutungen: 'Hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt' entspricht einer guten Beurteilung (Note 4), während 'zu unserer Zufriedenheit' bereits eine mittelmässige Note (3) signalisiert. Arbeitgeber sind zur Wohlwollenspflicht verpflichtet, müssen aber gleichzeitig wahrheitsgemässe Angaben machen. Diese Gratwanderung macht die Zeugnisformulierung anspruchsvoll — SmartZeugnis hilft Ihnen dabei, immer die rechtlich korrekten und wohlwollenden Formulierungen zu wählen.
Kostenlos und unverbindlich. Keine Kreditkarte erforderlich.